Verhinderungs-/Urlaubspflege

Auch private Pflegepersonen brauchen einmal Urlaub und Erholung oder können plötzlich erkranken.
Die Verhinderungspflege ersetzt die Tätigkeiten der Pflegeperson, so können z.B. hauswirtschaftliche
Tätigkeiten, Spaziergänge, Gespräche, Spiele oder die Beaufsichtigung etc. finanziert werden.

Die üblichen Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst bleiben hiervon unberührt, d.h. der Pflege-
dienst kommt wie gewohnt weiterhin zum Pflegebedürftigen.

Dafür steht dem Pflegebedürftigen (mind. Pflegestufe 1) pro Jahr 1.550,- Euro für die Verhinderungs-
pflege zur Verfügung.

Es gibt zwei Voraussetzungen: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate
lang gepflegt haben und sie muss der Pflegekasse bekannt sein.

Wir helfen gern und betreuen ihre Angehörigen so wie sie es von ihnen gewohnt sind. Ohne ständig
wechselndes Personal und mit einem ausführlichen, kostenlosen Beratungsgespräch.